AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (vom 20.07.2009)

Kurzinfo betreffend Mindestbestellwert, Versand und Lieferungszeiten

Mindestbestellwert Euro 10,00

Versand Pauschale/Österreich Euro 5,00
Versand Pauschale/Europa Euro 10,00

Lieferzeiten/Österreich für Lagerware ca. 7 Tage
Lieferzeiten/Europa für Lagerware ca. 10 Tage
für Ware, die nicht lagernd ist, werden sie informiert.

Expresslieferungen auf Anfrage.

AGBs vom 9.12.2007

1. Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Auf Geschlechtsneutrale Formulierungen wird nicht aus feministischen, sondern
aus Gründen der Lesbarkeit und der Sprachästhetik verzichtet. Die weibliche
Form inkludiert somit auch die männliche. Wir freuen uns natürlich auch sehr über
männliche Kunden.

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, Fräulein
Cicibe (Mag.a (FH) Renate Djukic, Marktstraße 42, 6845 Hohenems, Österreich)
der VertragspartnerIn bekannt gegebenen AGB.

Unsere VertragspartnerIn (mündige Person über 18 Jahre) stimmt zu, dass im Falle
der Verwendung von AGB durch sie im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen
ist, auch wenn die Bedingungen der VertragspartnerIn unwidersprochen bleiben.

Achtung! Die umseitigen Vertragsbedingungen werden – sofern wir beweisen können,
dass Sie diese tatsächlich zur Kenntnis genommen und ihnen zugestimmt haben - mit
Ihrer Unterschrift (durch anklicken der Box „ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen (AGB)“ Bestandteil dieses Vertrages.

2. Angebote im Fernabsatz (online-Bestellung von waren)
BestellerInnen, die VerbraucherInnen iSd Konsumentenschutzgesetzes sind, können
binnen einer Frist von 7 Werktagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von
einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen
Vertragserklärung) zurücktreten.

Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von
Gründen abgesendet wird, Samstage zählen nicht als Werktage.

Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des
Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der von der BestellerIn er-
haltenen Waren statt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten der KundenIn.

Die Ware sollte in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in
der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchs-
spuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein
angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rück-
gabe der Ware, Zubehör oder Teile fehlen.

Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten der KundIn. Sollte die Ware unfrei
zurückgesendet werden, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzube-
halten bzw. in Rechnung zu stellen und werden die KundIn zukünftig nicht mehr
beliefern.

3. Schutz von geistigem Eigentum
Ideen, Texte, Bilder, Videos, Design, Layouts von der Website, sowie von deren
Produkten, sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Postkarten, Skizzen,
Kostenvoranschläge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges
Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung,
Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugs-
weisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sämtliche oben
angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind
uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht
zustande kommt.

Unsere VertragspartnerIn verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihr
aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

4. Preis
Alle Preise sind inkl. Mehrwertsteuer angeführt. Versand und Verpackungsspesen
werden zuzüglich verrechnet.

5. Zahlungsbedingungen und Verzugszinsen
Die KäuferIn verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bereits
bei Vertragsabschluss. Die Lieferung der Ware erfolgt ausschließlich durch Zahlung
(Brutto-Endpreise) per Vorkassen-Rechnung oder per Zahlung mit Kreditkarte
(payPal). Bei längerfristigen Geschäftsbeziehungen kann auch eine andere Zahlungs-
weise vereinbart werden. Die Rechnung kann am Tage der Lieferbereitschaft auch
für Teillieferungen ausgestellt werden. Die BestellerIn kann nur mit einer unbestrit-
tenen oder rechtskräftigen Forderung aufrechnen; Zurückbehaltungs- oder sonstige
Aufrechnungsrechte stehen der BestellerIn im übrigen nicht zu. Wenn die Erfüllung
des Zahlungsanspruches nach Vertragsabschluß durch Liquiditätsschwierigkeiten der
BestellerIn gefährdet ist oder einzutreten droht, können wir eine Vorauszahlung oder
sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen.
Außerdem können wir noch nicht gelieferte Ware zurückhalten und die Weiterarbeit
an noch laufenden Aufträgen einstellen. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug
der KäuferIn sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basis-
zinssatz jährlich zu verrechnen; hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener
höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Die Geltendmachung weitere Verzugsschäden
wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

5.1 Terminverlust
Soweit die KundIn ihre Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt
als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche
noch ausständige Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.

Bei Verbrauchergeschäften gilt die obige Regelung sinngemäß, soweit wir unsere
Leistung vollständig erbracht haben, auch nur eine rückständige Leistung der Kund-
In mindestens sechs Wochen fällig ist, und wenn wir den Kunden unter Setzung einer
Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminsverlustes ge-
mahnt haben.

5.2 Elektronische Rechnungslegung
Unsere KundIn ist damit einverstanden, dass Rechnungen an sie auch elektronisch
erstellt und übermittelt werden.

6. Mahn- und Inkassospesen
Die VertragspartnerIn verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unver-
schuldetem Zahlungsverzug, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit
sie zu zweckentsprechender Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur For-
derung angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle
der Beziehung eines Inkassobüros die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese
nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des
BMWA überschreiten, zu ersetzen. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, ver-
pflichtet sich die SchuldnerIn, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von Euro 12,00, sowie
für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag
von Euro 5,00 jeweils zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbeson-
dere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend
höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschul-
den am Zahlungsverzug zu ersetzen.

7. Tranport und Gefahrtragung (Schäden und Verluste, Gefahrübergang,
Lieferverzug)

Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung oder Aufstellung.
Diese Leistungen werden aber von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht.
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des Liefergegenstandes auf die Vertrags-
partnerIn über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir zusätzliche
andere Leistungen, zum Beispiel die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung
übernommen haben. Auf Wunsch der BestellerIn wird auf ihre Kosten die Sendung durch
uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige ver-
sicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir
nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Versendungsbereitschaft auf die
BestellerIn über ohne dass ihr ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
Eine Haftung vor Gefahrübergang für Schäden oder Verluste, die fremdes Gut, gleich aus
welchem Grunde es sich bei uns befindet, durch Diebstahl, Feuer, Wasser oder andere Ge-
fahr erleidet, besteht nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungs-
beschränkungen gelten insbesondere auch für Folgeschäden, gleich welcher Art.

8. Annahmeverzug, Lagerung von Fertigwaren und Sonderwaren
Befindet sich unsere VertragspartnerIn in Annahmeverzug, sind wir berechtigt,
entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von Euro 2,00 pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; diesfalls gilt überdies eine
Konventionalstrafe von 40 % des Rechnungsbetrages als vereinbart zzgl. Versand-
und Verpackungsspesen. Bei Sonderwaren (eigens bestellt und eigens für die KundIn
angefertigt) ist der gesamte Betrag zzgl. Versand und Verpackungsspesen zu entrichten.

9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten
und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns
diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der ge-
nauern Geschäftsanschrift der KäuferIn bekannt gegeben wurde und wir der Ver-
äußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als
an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Ab-
tretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits,
werden Zahlungen der SchuldnerIn primär jenen unserer Forderungen zugerechnet,
die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel ge-
sichert sind.

Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges stimmt die KäuferIn schon jetzt
zu, dass wir die Ware auf ihre Kosten jederzeit abholen können.

In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts bzw. auch im Falle der Rückholung
der Ware liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich er-
klärt wurde.

10. Stornogebühren/Reuegeld
Die KäuferIn hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes)
von 20 % des Kaufpreises ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag
zurückzutreten, insofern die Stornierung nicht später als 2 Werktage (Samstage zählen
nicht als Werktage) nach der Bestellung getätigt wird.

11. Einseitige Leistungsänderungen
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw.
Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige Zahlungs-
fristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.

Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen,
können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige
Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschrei-
tung abschätzbar ist, spätestens jedoch 4 Tage vor dem ursprünglich vereinbarten
Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.

12. Gewährleistung
Die ÜbernehmerIn hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt
bereits vorhanden war.

Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte
Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Ab-
lieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer be-
kannt zu geben.

Da es sich bei unseren Produkten um Handarbeit und um Produkte die meist in
limitierter Auflage produziert werden, teilweise auch um Unikate handelt, ist es
kein Mangel, wenn Produkte nicht immer gleich aussehen, bzw. es Abweichungen
zu den Abbildungen im Webshop gibt oder nicht immer alles perfekt verarbeitet
ist. Bei Planenmaterialien ist nicht auf Mängel zu rügen, wenn sich von Zeit Farben
teilweise ablösen. Dies ist so gewollt (Nutzungsgegenstand).

12.1. Regressanspruch gem. § 933b ABGB
Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.

13. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

14. Aufrechnung
Die VertragspartnerIn verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt
jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit,
sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer
Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen
Fällen besteht für VerbraucherInnen die Möglichkeit zur Aufrechnung.

15. Abtretungsverbot
Forderungen einer VerbraucherIn gegen uns dürfen mangels ausdrücklicher schrift-
licher Zustimmung nicht abgetreten werden.

16. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten,
sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

17. Formvorschriften
An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. - ausgenommen Mängelanzeigen -
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift.

18. Rechtswahl
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Ist die
VertragspartnerIn VerbraucherIn und liegen die Voraussetzungen des Art 5 Abs 2
des europäischen Schuldvertragsübereinkommens (EVÜ) nicht, aber ein Fall des
Art 5 Abs 4 in Verbindung mit Abs 5 EVÜ vor, so führt die Rechtswahl nicht dazu,
dass der VerbraucherIn der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des
Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen
wird.

19. Gerichtsstandvereinbarung und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung Marktstraße 42,
6845 Hohenems, Österreich. Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Dornbirn.
Für VertragspartnerInnen außerhalb Österreichs gelten die gesetzlichen Gerichts-
stände. (internationale Schiedrichtbarkeit)

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